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Was Ihr Hausmeister darf — und was nicht.

Klare Antworten zu Winterdienst, Nebenkosten, Reparaturen und Zuständigkeiten. Verständlich erklärt, ohne Behördendeutsch — aber mit dem nötigen Blick fürs Kleingedruckte.

Kurz gecheckt

Streupflicht kann per Mietvertrag auf den Hausmeister übertragen werden.
Kleinreparaturen bis zur vertraglich vereinbarten Grenze sind zulässig.
Elektroinstallationen fallen unter die Meisterpflicht — nicht Hausmeistersache.
Eine pauschale „Alles inklusive“-Zusage im Mietvertrag gibt es rechtlich nicht.
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